Die Jugendgruppe und Teiloffene Tür (TOT) Brilon-Wald

Teiloffene Tür (TOT) in Brilon-Wald

Standort:

Die Teiloffene Tür (TOT) in Brilon-Wald befindet sich am Kirchweg unterhalb der Turnhalle. Das Einzugsgebiet umfasst den gesamten Ort Brilon-Wald.

Zielgruppe:

Zielgruppe der Teiloffenen Tür sind Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis ca. 20 Jahren.

Angebote:

  • Offener Betrieb mit Spielen wie Kicker, Tischtennis usw.
  • Sportangebote wie Fußball, Basketball, Tischtennis, Tanzen
  • Angeleitete Angebote für verschiedene Altersgruppen
  • Ferienprogramm

Ausflüge

Von Zeit zu Zeit, besonders in den Ferien werden Ausflüge und Aktionen für die Kinder und Jugendlichen angeboten; diese werden rechtzeitig in der Whatsapp-Gruppe der TOT veröffentlicht.


Hausordnung für die Räume der Jugendgruppe

  1. Zweck und Ziel der Räumlichkeiten
    Die Räume sollen eine attraktive Begegnungsstätte für die Dorfjugend sein, die den Zweck hat, die Gemeinschaft und das Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Jugendlichen zu stärken bzw. zu fördern.
    Innerhalb der Öffnungszeiten können die Jugendlichen in den Räumlichkeiten unter Aufsicht, selbstorganisiert und unter Beachtung dieser Hausordnung ihren Interessen nachgehen.
    Der Jugendraum steht generell allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 6-17 Jahren zur Verfügung. Ortsfremde Kinder und Jugendliche sind als Gäste willkommen.
    Jeder Benutzer dieser Räume stimmt mit dem Betreten der Räume automatisch dieser Hausordnung zu.
  2. Belegungsplan/Benutzung
    Die Räumlichkeiten stehen einer Gruppe von mind. 3 Personen zu den abgesprochenen Zeiten zur Verfügung. Die Räume werden ausschließlich für gemeinnützige Zwecke benutzt, eine private Nutzung ist nicht möglich.
    An der Pinnwand hängt ein Belegungsplan, in den sich alle Gruppen am Anfang eines jeden Monats eintragen müssen. Hieraus muss zu ersehen sein, welchem Zweck die Nutzung der Räumlichkeiten dient.
    Die Einrichtung muss schonend behandelt werden. Niemand darf durch Aktivitäten in den Räumlichkeiten, oder dem umliegenden Gelände belästigt oder gestört werden. Tonwiedergabegeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
    Angetrunkenen Personen ist das Betreten der Räumlichkeiten untersagt.
  3. Schlüsselverwaltung/ Verantwortlichkeit
    Den Schlüssel verwaltet grundsätzlich ein Mitglied des Teams der TOT. Diese Person ist berechtigt, nach Absprache mit dem Vorstand, den Jugendraum für eine Gruppe zu öffnen. Während dieser Zeit ist die Person verantwortlich für die Räumlichkeiten sowie das Inventar. Nur in ausdrücklich besprochenen Einzelfällen kann der Schlüssel an nicht Teammitglieder ausgehändigt werden. Diese Person trägt dann die volle Verantwortung.
  4. Hausrecht
    Das Hausrecht hat grundsätzlich der Träger. Demzufolge sind alle Vorstandsmitglieder/Teammitglieder berechtigt, bzw. beauftragt dafür zu sorgen, dass die anwesenden Personen der Hausordnung Folge leisten. Geschieht dies nicht, sind die verantwortlichen Personen berechtigt, die entsprechende Person den Räumlichkeiten, bzw. des Geländes zu verweisen.
    In Einzelfällen kann einem nicht Vorstandsmitglied/Teammitglied die Verantwortung, sowie das Hausrecht übertragen werden. Dies bedarf einer ausdrücklichen Anordnung des Vorstands und wird zuvor schriftlich fixiert.
  5. Regelung zum Ausschank von Getränken (alkoholisch/antialkoholisch), sowie Konsum von Drogen
    In den gesamten Räumlichkeiten gilt das Jugendschutzgesetz.
    Die Gruppen haben nach Absprache mit dem Träger die Möglichkeit sich Getränke mitzubringen.
    Da es sich um ein öffentliches Gebäude handelt herrscht ein striktes Rauchverbot.
    Der Gebrauch und das Mitbringen von Alkohol und Drogen aller Art ist in und um das Gebäude herum verboten.
  6. Reinigung des Gebäudes
    Alle Gruppen sind verpflichtet, die Räumlichkeiten vor dem Verlassen wieder in ihren Urzustand zu bringen, ebenso das Außengelände. Jede Gruppe ist verpflichtet, nach der Benutzung der Räumlichkeiten zu fegen und die Sanitären Anlagen zu reinigen. Die Entfernung von sichtbarem Schmutz ist selbstverständlich. Einmal im Monat werden die Räumlichkeiten grundgereinigt. Hierzu trägt sich abwechselnd jede Gruppe in den Putzplan an der Pinnwand ein.
  7. Verfahren bei Sachbeschädigung
    Die anwesenden Personen sind verpflichtet den entstandenen Schaden unverzüglich dem Träger der Einrichtung zu melden. Für den Schaden haftet in der Regel der Schadensverursacher. Sollten Schäden beim Betreten der Räumlichkeiten auffallen ist dies unverzüglich einem Vorstandsmitglied zu berichten.
  8. Verstoß
    Der Verstoß gegen diese Hausordnung hat rechtliche Schritte zur Folge.
  9. Ansprechpartner
    Ansprechpartner bei allen Angelegenheiten ist der Träger der Einrichtung.
  10. Inkrafttreten
    Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

gez. Der Vorstand des Vereins zur Förderung der Kinder- und Jugendgemeinschaft in Brilon-Wald e.V.

Brilon-Wald, den 11.03.2009


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