Beschluss: Bauantrag für Mobilfunkmast ist genehmigungsfähig

Zur Übersicht10.11.2004

Beschluss: Bauantrag für Mobilfunkmast ist genehmigungsfähig

Quelle: Westfalenpost - www.westfalenpost.de

Der E-Plus-Antrag auf Errichtung einer Mobilfunk-Station an der Schützenhalle Brilon Wald ist genehmigungsfähig.
Die Verwaltung will die Bürger umgehend von dieser Genehmigung informieren. Dann steht den Anliegern frei, gegen diese Genehmigung vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Das sagte Bürgermeister Schrewe am Abend des 09. Novembers 2004 im Bau- und Planungsausschuss.

Die von der Clearingstelle des Städte- und Gemeindebundes vorgeschlagene Übernahme der Kosten für eine Verlegung des Standortes weg von der Schützenhalle rund 400m hoch zum Ginsterkopf wird die Stadt, so das Ausschuss-Votum, nicht übernehmen. Dieser Beschluss fiel mit einem selten anzutreffenden Ergebnis. Lediglich sechs SPD-Ausschussmitglieder trafen die Entscheidung. Die gesamte CDU-/FDP-Bank wie auch die BBL und ein SPD-Ausschussmitglied - insgesamt neun Stadtverordnete - enthielten sich der Stimme.

Dabei war die Ausgangslage eindeutig, hatte doch Kämmerer Stockebrand klipp und klar gesagt, dass ein derartiger finanzieller Ausgleich für eine genehmigungsfähige Maßnahme eine "Lust- und Luxusausgabe" sei, die eine Kommune nicht einmal ohne Haushaltssicherungszwänge leisten dürfe.

Dass die CDU die SPD mit der Last der Verantwortung hängen ließ, darf man getrost als Retourkutsche für die vollmundigen Versprechungen vor der Wahl ansehen, den besorgten Anliegern beistehen zu wollen.

SPD-Ratsherr Willi Kitzhöfer stellte in den Raum, ob der Verkauf des städtischen Schützenhallengeländes an den Heimatschutzverein zum Zwecke der Weiterverpachtung an den Mobilfunkbetreiber überhaupt legitim gewesen sei? Das, so sagte CDU-Ratsfrau Karin Bange, die im übrigen gestern zur Vorsitzenden des Bau- und Planungsausschusses gewählt worden ist, sei seinerzeit allen im Rat klar gewesen.

Bürgermeister Schrewe fand den Vorschlag der Clearing-Stelle - wie berichtet, soll die Stadt Kosten in Höhe von rund 170 000 Euro übernehmen - "ein bißchen wenig". Darauf, so Ausschussvorsitzende Bange, "hätten wir auch selbst kommen können". Angesichts der Rechtslage sollten sich die betroffenen Anlieger jedoch überlegen, ob sie gegen die Baugenehmigung gerichtlich vorgehen wollen, meinte Karin Bange.

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