Bürgerversammlung zum Bebauungsplan "Sondergebiet Wohnen u. Ferienwohnen"

Zur Übersicht05.05.2025

Bürgerversammlung zum Bebauungsplan "Sondergebiet Wohnen u. Ferienwohnen"

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit werden die Planentwürfe im Rahmen einer Bürgerversammlung gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB durch die Verwaltung der Stadt Brilon vorgestellt und erläutert am:

Mittwoch, dem 14. Mai 2025, um 17:30 Uhr in der "Alten Schule" in Brilon-Wald


Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zu den Planungsabsichten kann Stellung genommen werden. (s. Aushang in Brilon-Wald und Amtsblatt der Stadt Brilon Nr. 06 Jahrgang 55 vom 08.04.2025)

Der überwiegende Teil von Brilon-Wald ist derzeit im aktuellen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Dieser Bereich des Ortsteils soll im Rahmen eines behördlichen Änderungsverfahrens in eine Sonderbaufläche “Wohnen und Ferienwohnen“ umgewandelt werden.

Inzwischen wird eine Vielzahl verkaufter Gebäude von den neuen Eigentümern zur Vermietung als Ferienhaus oder Ferienwohnungen an ständig wechselnde Personen genutzt - leider auch mit manchmal negativen Auswirkungen auf das Dorfleben.
Durch die angestrebte Festsetzung durch die Stadtplanung als "Sondergebiet Wohnen und Ferienwohnen" soll das Plangebiet zukünftig vorwiegend dem dauerhaften Wohnen in Mischung mit untergeordnetem Ferienwohnen für die betreffenden Gebäude dienen. Die bestehenden gewerblichen Nutzungen im Planbereich sind von diesen Planungen nicht betroffen.

Zur Sicherung dieser Planung wird für den gesamten Bebauungsplanbereich eine kurzfristig wirksame Veränderungssperre angeordnet.
Im Stadtplanungsportal der Stadt Brilon kann man die entsprechenden Informationen einsehen und als pdf-Dateien herunterladen: www.o-sp.de/brilon/plan?L1=13&pid=83629

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