St. Joseph wird zur Filialgemeinde

Zur Übersicht08.12.2013

St. Joseph wird zur Filialgemeinde

Mit Wirkung zum 1. Januar 2014 wird die Pfarrvikarie St. Joseph in Brilon-Wald aufgehoben und somit der Propsteipfarrei wieder zugeführt. Die bisherige Pfarrvikariekirche bleibt unter Beibehaltung ihres Kirchentitels (can. 1218 CIC) Filialkirche der Propsteipfarrei. In der vom H. H. Erzbischof unterschriebenen Aufhebungsurkunde wird der 1. Januar 2014 als Aufhebungstag genannt.

Mit dieser Entscheidung, die u.a. auch im Priesterrat der Erzdiözese beraten worden ist, vollzieht der Erzbischof einen rechtlichen Schritt, der sich schon seit Jahren in Brilon-Wald vorab gezeigt hat. Da es keinen PGR und keine Vertretung im Gesamt-PGR aus Brilon-Wald gibt, wird der sich konstituierende GPGR um eine Vertretung aus Brilon-Wald mühen.

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