Schießordnung Kaiserschießen
§1 Allgemeines
Im Rahmen des 100-jährigen Jubiläum-Schützenfestes findet ein Vogelschießen zur Ermittlung der Majestäten „Jungschützenkaiser“ und „Kaiser“ der Schützen statt.
In einer Abstimmung mit allen ehemaligen Königen wurde entschieden, dass jeder König, in jeden Schießdurchgang nur einen Schuss bekommt, auch wenn er mehrmals die Königswürde errungen hat.
§2 Schießberechtigung
Schießberechtigt zum Kaiserschießen sind alle Vereinsmitglieder, die die Königswürde im Heimatschutzverein Brilon-Wald e.V. errungen haben und nicht amtierender Kaiser sind.
Schießberechtigt zum Kaiserschießen der Jungschützen sind alle Vereinsmitglieder, die die Königswürde der Jungschützen im Heimatschutzverein Brilon-Wald e.V. errungen haben und nicht amtierender Kaiser sind.
§3 Schießablauf
Das Vogelschießen eröffnet der amtierende Kaiser mit dem Ehrenschuss die weitere Reihenfolge der Schützen wird durch Auslosung bestimmt und die Schützen werden namentlich zum Schießen aufgerufen.
Möchte ein Schütze nicht mehr am Schießen teilnehmen so hat er dies der Standaufsicht mitzuteilen. Erscheint ein Schütze nach seinem 2. Aufruf nicht am Schießstand, ist eine weitere Teilnahme am Schießen nicht mehr möglich.
Fällt der Vogel während des 1. Durchganges, so muss er – wenn technisch möglich – neuaufgesetzt oder durch einen Ersatzvogel ausgetauscht werden. Das Schießen wird entsprechend der ausgelosten Reihenfolge fortgesetzt.
Kaiser ist, wer den letzten Rest des Vogels abschießt. Bei Zweifelsfragen oder Unklarheiten entscheiden die Mitglieder des Vorstandes, welche nicht schießberechtigt sind, im Einvernehmen mit dem Schießleiter.
§4 Ordnung am Schießstand
Für die Einhaltung der behördlichen Auflagen sind der Vorstand und der Schießleiter verantwortlich.
- Es wird nur mit den genehmigten Vereinswaffen und der Königspatrone geschossen.
- Es darf nur unter der Aufsicht eines verantwortlichen Schießleiters geschossen werden.
- Den Weisungen des Schießleiters sowie der weiteren Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten.
- Unter Alkohol- oder Drogeneinfluß stehende Personen dürfen nicht zum Schießen zugelassen werden.
- Im abgesperrten Bereich dürfen sich nur der aufgerufene Schütze sowie das Aufsichtspersonal aufhalten.
- Wer den notwendigen Anweisungen zur Ordnung und Sicherheit am Schießstand zuwiderhandelt, kann vom Schießen ausgeschlossen werden.